BE ist erforderlich, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg überschreitet und die Ausdehnung gemäß Code 96 (auf 4250 kg hzgM) nicht ausreicht.
Maximale Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger: 7000 kg